Merkblatt für Wohnungsreinigung

Merkblatt für die Wohnungsreinigung durch ein Reinigungsinstitut Verpflichtet ein Mieter beim Umzug für die Reinigung der Wohnung ein Reinigungsinstitut, so sollte er unbedingt folgende Punkte
beachten:

Vor der Reinigung:

Denken Sie daran: Besonders auf die ordentlichen Kündigungstermine hin sind die Reinigungsinstitute vielfach überlastet. Also frühzeitig vor dem Umzugstermin Folgendes veranlassen:

  1. Besichtigung der Wohnung durch einen kompetenten Vertreter des Reinigungsinstitutes.
  2. Checkliste mit dem Vertreter des Reinigungs-Instituts genau durchgehen, damit klar ist, was alles zu reinigen ist.
  3. Preis vereinbaren (unbedingt schriftlich).
  4. Termin vereinbaren (unbedingt schriftlich).
  5. Schriftliche Abgabegarantie verlangen (bestätigen lassen, dass bei ungenügender Reinigung die Mängel durch das Institut kostenlos behoben werden).
  6. Verlangen, dass ein Vertreter des Reinigungsinstitutes bei der Wohnungsabnahme anwesend ist.

Nach der Reinigung:

  1. Werden während der Wohnungsabnahme nicht sauber gereinigte Einrichtungen festgestellt, so sind diese sofort nachzureinigen (Abgabegarantie, siehe Pkt. 5).
  2. Bezahlung erst nach erfolgter Abnahme. Quittung verlangen. Wichtig: Auch im Falle der Wohnungsreinigung durch ein Reinigungsinstitut ist allein der Mieter gegenüber dem Vermieter für
    eine einwandfreie Reinigung verantwortlich.
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