Merkblatt für Wohnungsreinigung
Merkblatt für die Wohnungsreinigung durch ein Reinigungsinstitut Verpflichtet ein Mieter beim Umzug für die Reinigung der Wohnung ein Reinigungsinstitut, so sollte er unbedingt folgende Punkte
beachten:
Vor der Reinigung:
Denken Sie daran: Besonders auf die ordentlichen Kündigungstermine hin sind die Reinigungsinstitute vielfach überlastet. Also frühzeitig vor dem Umzugstermin Folgendes veranlassen:
- Besichtigung der Wohnung durch einen kompetenten Vertreter des Reinigungsinstitutes.
- Checkliste mit dem Vertreter des Reinigungs-Instituts genau durchgehen, damit klar ist, was alles zu reinigen ist.
- Preis vereinbaren (unbedingt schriftlich).
- Termin vereinbaren (unbedingt schriftlich).
- Schriftliche Abgabegarantie verlangen (bestätigen lassen, dass bei ungenügender Reinigung die Mängel durch das Institut kostenlos behoben werden).
- Verlangen, dass ein Vertreter des Reinigungsinstitutes bei der Wohnungsabnahme anwesend ist.
Nach der Reinigung:
- Werden während der Wohnungsabnahme nicht sauber gereinigte Einrichtungen festgestellt, so sind diese sofort nachzureinigen (Abgabegarantie, siehe Pkt. 5).
- Bezahlung erst nach erfolgter Abnahme. Quittung verlangen. Wichtig: Auch im Falle der Wohnungsreinigung durch ein Reinigungsinstitut ist allein der Mieter gegenüber dem Vermieter für
eine einwandfreie Reinigung verantwortlich.
